Bestattungshaus Nordhausen
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Abschied würdevoll gestalten ...

Diamantbestattung

Diamantbestattung - Bestattungshaus Nordhausen.

Die Diamantbestattung ist eine Bestattungsart bei der ein Teil der Asche zum synthetischen Diamanten „veredelt“ wird. Der Diamant ermöglicht den Hinterbliebenen eine Erinnerung an den Verstorbenen.

Die originäre „Diamantbestattung“ setzt eine Einäscherung des Verstorbenen voraus, die bei Temperaturen von 800 °C bis 950 °C erfolgt. Kremationsasche besteht noch in Resten aus Kohlenstoff.

 

 


Technisch ist die Kristallzüchtung ein eingeführtes Verfahren. Bei einem Druck von 50.000 bis 60.000 bar und einer Temperatur von 1.800 bis 2.000 Kelvin kristallisiert Kohlenstoff im hexagonalen Kristallsystem, umgewandelt in die dicht gepackte Diamantstruktur. Bei Zugabe eines entsprechenden Katalysators (meist Eisencarbonyl) findet die Umwandlung in einem Zeitraum von einigen Wochen statt. Die Zeitdauer ist für die erreichbare Größe entscheidend, der Aufwachsprozess ist nicht durch die vorliegende Substanzmenge, sondern vom Keim bestimmt.

Der erreichte Diamant hat eine Größe von 0,4 bis 1 Karat, das sind 100 bis 200 Milligramm mit der Größe der Kuppe eines Zündholzes. Der Rohdiamant kann wie üblich poliert und geschliffen werden. Mit einem Laser lässt sich eine Mikro-Beschriftung aufbringen. Bei Bestattungsdiamanten sollte ein bläulicher Schimmer durch Bor typisch sein, andere Färbungen entstehen durch andere Ausgangsstoffe.

Derzeit ist es in Deutschland und Österreich gesetzlich nicht zulässig Kremationsasche zu Hause zu lagern. In allen Bundesländern besteht (gemäß dem jeweiligen Bestattungsgesetz des Bundeslandes) Bestattungszwang. Damit sind die sterblichen Reste, auch die Kremationsasche, auf vorgeschriebenen und für diesen Zweck freigegebenen Flächen aufzubewahren. Somit ist Diamantbestattung im engen Sinne in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig.

Die Diamantbestattung wird allerdings in Deutschland geduldet und angeboten, aber prinzipiell ist der Wunsch des Verstorbenen nachzuweisen. In umliegenden Staaten, insbesondere in der Schweiz und in Holland ist auf Grund anderer Gesetzeslage eine Diamantbestattung im eigentlichen Sinne möglich. Deshalb muss für Deutschland und Österreich die Asche des Verstorbenen in Länder gebracht werden, in denen die „Transformation“ als ordentliche Bestattung akzeptiert wird. Voraussetzung einer solchen Möglichkeit ist immer die subjektiv gewonnene Zustimmung des Verstorbenen, der dann die Nachfahren folgen sollten.